Schienennetznutzung und Zugang
Die Aufgaben der Raaberbahn AG als integriertes Eisenbahnunternehmen umfassen auch die eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, d.h. Planung, Bau, Instandhaltung, Bereitstellung und Betrieb einer bedarfsgerechten und sicheren Schieneninfrastruktur. Somit schafft die Raaberbahn die Voraussetzungen für einen modernen, leistungsfähigen Personen- und Güterverkehr.
Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) geben einen Überblick über die Nutzungsbedingungen des von der Raaberbahn AG betriebenen Streckennetzes und enthalten wesentliche administrative, technische und finanzielle Informationen zum Schienennetz sowie zu den Serviceeinrichtungen und -leistungen.
Sie enthalten somit eine detaillierte Darlegung der allgemeinen Regeln, Fristen, Verfahren und Kriterien für die Entgelt- und Kapazitätszuweisungsregelungen. Die SNNB enthalten Informationen, die für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Fahrwegkapazität benötigt werden.
Gemäß § 59 EisbG 1957 idgF stellen die SNNB das durch die Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums gemeinschaftlich vorgegebene Instrument dar, den Fahrwegkapazitätsberechtigten diskriminierungsfreien Zugangsbedingungen vorzugeben.
Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen (Network Statement) und die damit zusammenhängenden Dokumente sind für jedermann frei zugänglich downloadbar.