Netzregistrierung von Schienenfahrzeugen

Grundsätzlich müssen Schienenfahrzeuge vor deren Einsatz auf dem Netz der Raaberbahn AG und dem von ihr betriebenen Netz der Neusiedler Seebahn GmbH registriert werden. Ausgenommen von der Notwendigkeit einer Netzregistrierung sind lediglich Schienenfahrzeuge, die eines der nachfolgenden Interoperabilitätskennzeichen tragen: RIC (mit einer Inbetriebnahmegenehmigung vor 19. Juli 2008), RIV, TEN GE und TEN CW. Für den Einsatz von Schienenfahrzeugen ohne Erfordernis einer eisenbahnrechtlichen Genehmigung bzw. im Rahmen einer außergewöhnlichen Sendung gelten gesonderte Regelungen.

Mit Hilfe der folgenden Dokumente können Sie sich über die erforderlichen Schritte zur Abwicklung der Netzregistrierung informieren bzw. diese durchführen. 

Die Dokumente für den Netzzugang von Schienenfahrzeugen sind für jedermann frei zugänglich downloadbar.

DOWNLOADS

Raaberbahn-Netzzugang von Schienenfahrzeugen

Raaberbahn-Netzzugang von Schienenfahrzeugen 730,55 KB 30.11.2021

Antragsformular Netzregistrierung Schienenfahrzeuge Raaberbahn_2022_03

Antragsformular Netzregistrierung Schienenfahrzeuge Raaberbahn_2022_03 114,84 KB 18.03.2022

Formular Schienenfahrzeugdatenblatt Raaberbahn

Formular Schienenfahrzeugdatenblatt Raaberbahn 124,96 KB 14.09.2023