Fahrgastrechte

Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr werden mit der neuen Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 am 7. Juni 2023 ersetzen.

Es geht hauptsächlich darum, Fahrgästen im Eisenbahnverkehr Anspruch auf bestimmte Rechte zu sichern. Die wichtigsten Punkte dabei sind:

  • gesicherte Information über das Angebot
  • gesicherter Ticketverkauf
  • Entschädigung bei Verspätungen/Entfall von Zügen
  • Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten
  • Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • Haftung bei Personenschäden

Eine Zusammenfassund der rechtlichen Grundlagen finden Sie im Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich sowie die vormals gültigen Versionen im  Archiv. 

Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:

Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung

und die Fahrgastrechte (EisbBFG) 254,50 KB 20.05.2021

EU-Verordnung Nr. 1371/2007

über die Fahrgastrechte und -pflichten 204,34 KB 20.05.2021

Hausordnung

Herzlich Willkommen auf unserem Bahnhof! 460,17 KB 25.08.2022

Fahrgastrechte Raaberbahn AG

Fahrgastrechte Raaberbahn AG 263,62 KB 26.07.2024

EU-Verordnung Nr. 2021/782

Hier finden Sie die aktuelle EU-Verordnung. 852,06 KB 13.06.2023

Raaberbahn AG

7041 Wulkaprodersdorf, Bahnhofplatz 5
Tel: +43 (0) 5 01611
office(at)raaberbahn.at

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

An die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) können sich Fahrgäste wenden, um ihre Fahrgastrechte gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen durchzusetzen, wenn zuvor mit dem Unternehmen, das die erste Anlaufstelle für Beschwerden und Entschädigungsansprüche bleibt, keine Einigung erzielt werden konnte.

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Fachbereich Bahn

Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien

T: +43 1 5050707 700 (bzw. für Bahn: +43 1 5050707 710)
W: www.passagier.at

 

Schienen-Control GmbH

Die Schienen-Control GmbH ist einerseits die Regulierungsbehörde für den Schienenverkehr und andererseits die Schlichtungsstelle für Passagier- und Fahrgastrechte in Österreich. 

Schienen-Control GmbH
Österreichische Gesellschaft für Schienenverkehrsmarktregulierung mit beschränkter Haftung
Linke Winzeile 4/1/6
1060 Wien

Erhöhtes Beförderungsentgelt

In Zügen der Raaberbahn kann die Fahrt nur mit gültiger Fahrkarte angetreten werden. Die einzige Ausnahme sind Zustiegsbahnhöfe, in denen ein Fahrkartenkauf nicht möglich ist.

Fahrkarten erhalten Sie vor Fahrtantritt

  • beim Ticketautomaten
  • beim Ticketschalter am Bahnhof
  • als Online- oder Mobile-Ticket am Computer, Tablet oder Smartphone

Ist ein Ticketkauf an der Zustiegsstation nicht möglich, weil weder ein Ticketschalter noch ein Ticketautomat vorhanden ist, kaufen Sie Ihr Ticket bitte sofort nach dem Einsteigen entweder beim Ticketautomaten im Zug oder suchen Sie in Zügen ohne Ticketautomaten so rasch wie in Ihrer Situation möglich das Zugbegleitpersonal auf, um ein Ticket zu erwerben, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen. Ist Ihnen das Aufsuchen des Zugbegleitpersonals wegen eines körperlichen Gebrechens unmöglich oder unzumutbar, teilen Sie bitte unserem Mitarbeiter im Rahmen der erstmaligen Ticketkontrolle sofort und unaufgefordert mit, dass Sie ein Ticket benötigen.

Sollten Sie in Zügen ohne gültiges Ticket angetroffen werden, fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt von € 105,- (bei sofortiger Barzahlung) an. Sie erhalten eine Bestätigung ausgestellt.

Zahlen Sie nicht umgehend, erhöht sich der Betrag um eine Bearbeitungsgebühr (€ 30,-). In einem solchen Fall werden Ihre Daten erfasst und eine  Forderung für ein erhöhtes Beförderungsentgelt zur späteren Bezahlung ausgestellt. Sie erhalten eine Bestätigung mit allen zur Einzahlung notwendigen Angaben.

Die rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung von erhöhtem Beförderungsentgelt sind in folgenden Unterlagen zu finden:

  • unter §15 des Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz - EisbBFG BGBl Teil I 40/2013 
  • im Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich 
     

Lob, Kritik und Feedback

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