HinweisgeberInnenschutzgesetz

Umsetzung der E-Whistleblowing-Richtlinie

Das österreichische HinweisgebergeberInnenschutzgesetz (HSchG) ist am 25. Feber 2023 in Kraft getreten und ist auf Basis der EU-Hinweisgeberrichtlinie („Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“) erstellt. (Link) EU-Richtlinie.

Das HSchG verpflichtet Unternehmen zur Errichtung interner Meldekanäle, damit Hinweisgeber vertraulich an diese (Verdachtsmomente über) Verstöße melden können. Durch das HSchG sind die Hinweisgeber besonders geschützt. Wer im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und diese durch einen Hinweis aufdeckt, gehört zum Kreis der geschützten Hinweisgeber.

Die Raaberbahn AG (österreichischer Betrieb) ist sich der großen Verantwortung bewusst und wollen von Verdachtsmomenten erfahren, um diese aufzuklären und mögliche Missstände abzustellen. Daher bietet dieses System die Möglichkeit entsprechende Regelverstöße zu melden.

Bitte beachten Sie aber, dass dieses Formular nicht für falsche Anschuldigungen verwenden werden darf, dass Meldungen wissentlich falsche Informationen zu strafrechtliche Konsequenzen führen könnte.

Falls Sie eine Meldung mündlich abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten (Tel.: +43 664 884 102 65), der ein offenes Ort für Sie hat und der Hinweis und Ihre Identität vertraulich behandelt. 

E-Mailadresse: whistleblowing(at)raaberbahn.at
 

WAS WIRD MIT IHREM HINWEIS GEMACHT?

Mit dem Absenden des Formulars gelangt Ihre Meldung zum Datenschutzbeauftragten und wird dort vertraulich behandeln. Sie erhalten nach Einlagen FORMULAR Ihrer Meldung innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine inhaltliche Rückmeldung

ANONYMITÄT

Wir möchten Sie ersuchen, Ihren Namen beim Absenden Ihrer Meldung zu nennen. Als Hinweisgeber sind Sie in der Europäischen Union rechtlich vor jeder Form von Repressalien geschützt. Sie haben daher keine beruflichen oder privaten Nachteile zu befürchten.

Falls Sie aber anonym bleiben wollen, besteht die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse anzugeben, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt. Es ist wichtig diese (anonyme) E-Mail-Adresse unbedingt im Formular anzugeben, damit wir Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung geben können, ansonsten ist eine Rückmeldung nicht möglich.